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Teilnehmerbedingungen für die Fortbildung Reitpferdetherapie

I Anmeldung

1. Erforderlich für die Teilnahme an der Fortbildung ist die Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme.

2. Teilnahmevoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine angefangene oder abgeschlossene Ausbildung als Hufbearbeiter oder in einem therapeutischen Pferdeberuf.

3. Mit der Anmeldebestätigung durch das BPHC-Privatinstitut für ganzheitliche Barhufbearbeitung kommt mit dem Bewerber ein verbindlicher Vertrag  mit dem Ziel einer beruflichen Fortbildung oder Qualifizierung zustande.

4. Jeder Teilnehmer muß während der Dauer der Ausbildung  kranken- und privathaftpflichtversichert sein.

 

II Durchführung der Bildungsmaßnahme, Beurlaubung

1. Die Teilnahme am Unterricht wird vom Lehrpersonal auf einer Anwesenheitsliste dokumentiert.

2. Sämtliche Schulungsunterlagen dürfen weder veröffentlicht, noch an Dritte ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt werden.

3. Das Fotografieren während des Unterrichts ist untersagt. Ausnahme: Fotos, die auf Anweisung oder mit Zustimmung des Lehrpersonals angefertigt werden. Sowohl die private als auch die öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet ist untersagt. Auch außerhalb der Fortbildungszeiten ist ein Fotografieren in den Schulungsräumen nicht gestattet.

4. Der Teilnehmer hat zu allen Vorgängen, die er während seiner Ausbildung erfährt und die Dritte betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Es ist den Teilnehmern untersagt, mit Nennung von Ort, Namen oder Umständen, die zur möglichen Identifikation des Stalles, des Pferdebesitzers oder des Pferdes führen könnten, zu berichten. Berichte im Zusammenhang mit der Fortbildung sind nur nach Zustimmung des Lehrpersonals zu veröffentlichen.

5. Die Hausaufgaben/Unterrichtsmaterial werden per PDF versandt. Der Teilnehmer sorgt für eine Möglichkeit, sich diese auszudrucken.

III Rücktritt und Kündigung

1. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Eine Kündigung vor Beginn der Fortbildung ist ausgeschlossen.

3. Beide Seiten haben das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen.

Als wichtige Gründe für den Teilnehmer, kommen Unfälle, Erkrankungen und höhere Gewalt in Betracht, wenn dadurch die Teilnahme an der Fortbildung unzumutbar wird. Eine Erkrankung oder unfallbedingte Beeinträchtigung ist durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. Eine Erkrankung, die zur Kündigung führt, darf nicht bereits vor Antritt des Kurses dem Teilnehmer bekannt gewesen sein. Die Lehrgangsgebühren sind im Fall der rechtmäßigen Kündigung nur anteilig bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Attest zu bezahlen.

Wichtige Gründe für den Veranstalter: fortlaufende Störungen der Fortbildung seitens des Teilnehmers, Zuwiderhandlungen gegen die Teilnehmerbedingungen, Schädigung des Kunden oder dessen Tieren sowie ein Nichtbefolgen von angemessenen Anweisungen des Lehrpersonals, unerlaubtes Anfertigen von Kopien aus schuleigenen Dokumenten / Datenträgern, Teilnahme am theoretischen oder praktischen Unterricht mit offemsichtlichen Erkältungssymptomen. Die Teilnehmergebühren werden in diesen fällen nicht erstattet.

4. Eine Abbruch der Fortbildung im beiderseitigen Einverständnis ist jederzeit möglich.

IV Prüfung

1. Am letzten Tag der Fortbildung findet eine Kenntnisabfrage vor Ort statt.

V Zahlung

1. Die Fortbildungsgebühren werden mit Annahme der Anmeldung fällig.

VI Selbständige Gewerbeausübung der Teilnehmer

1. Die Teilnehmer werden möglicherweise bereits eigenständig Pferde bearbeiten und damit einen mehr oder weniger großen Kundenstamm betreuen. Nicht gestattet ist eine Darstellung in der Öffentlichkeit, die trotz evtl. nicht bestandener Prüfung den erfolgreichen Abschluß der Maßnahme suggeriert und damit einen Bezug zur Ausbildungsstätte herstellt.

 

VII Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

In der auf der Homepage befindlichen Teilnehmerliste werden alle Teilnehmer mit bestandener Prüfung auf Wunsch  namentlich erwähnt.  Ein Anspruch auf Nennung besteht nicht.

VIII Lizenz zur Benutzung des BPHC-Logos

Das BPHC-Logo darf nur mit Erfüllung der Voraussetzungen zum BPHC-Barhuftherapeuten  genutzt werden. 

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist 56276 Stebach

Stebach, den 20.10.2023

nach Rau

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