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Ausbildung zum Hufpfleger BPHC

Wie verhält es sich mit der Prüfung?

Zwischenprüfung

Nach Beendigung aller Theoriemodule findet eine schulinterne theoretische Abschlussprüfung statt. Sie muß jeweils mindestens mit "befriedigend" bestanden werden.

Die Kosten dieser Prüfung sind im Gesamt-Kurspreis enthalten.

 

Wird sie nicht bestanden, kann sie kostenpflichtig ( 250,- € ) bei einer der nächstfolgenden Staffeln wiederholt werden.

Nach Bestehen dieser Prüfung UND Absolvierung von mindestens der Hälfte der Praxistage können Schüler, die bereits über ausreichende praktische Fähigkeiten verfügen, mit Empfehlung des Instituts an eigenen Kundenpferden arbeiten. Die Namen werden dann bereits auf der Absolventenliste mit der Bezeichnung "Hufpfleger in Ausbildung" geführt. Dieser Service gilt bis zur praktischen Abschlußprüfung, längstens bis 3 Jahre nach Bestehen der Theorieprüfung.

Abschlußprüfung mit externen Prüfern

Jeweils nach Bestehen der theoretischen Abschlußprüfung haben die Schüler, die die geforderte Anzahl von Pferden bearbeitet sowie die Mindestzahl an Praxistagen absolviert haben und nach Einschätzung der Schulleitung bezüglich ihrer praktischen Fähigkeiten, prüfungsreif sind, die Möglichkeit, an der praktischen Abschlußprüfung teilzunehmen. Diese Prüfung ist zur Zeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie macht, mit Blick auf eine zukünftige staatliche Regelung, allerdings auf jeden Fall Sinn und werden vom Ausbilder deshalb sehr empfohlen.

Nach Bestehen der praktischen Abschlußprüfung kann der Teilnehmer die Eintragung zum Hufpfleger BPHC auf der schuleigenen Homepage beantragen. Dieser Eintrag ist unbefristet, kann aber nach Ermessen der Schulleitung wieder gelöscht werden, wenn der  Hufpfleger seine Bearbeitung derart verschlechtert, daß er Pferden Schaden zufügt oder das Ansehen der Schule in irgendeiner Weise  durch ihn beschädigt wird.

Beide Prüfungen (Theorie und Praxis) können bei Nichtbestehen maximal 2 mal wiederholt werden.

Prüfungsordnung

 

 

Zertifizierung BPHC

Nach mindestens einem Jahr nach Bestehen der praktischen Abschlußprüfung kann ein wertifizierter Hufpfleger BPHC sich zum BPHC-Barhuftherapeuten weiterbilden. 

Voraussetzungen

  • 20 weitere Mitfahrtage

  • Erstellung einer Facharbeit ( Thema nach Absprache ) mit Mindestnote "befriedigend"

  • Bestehen einer weiteren, jedoch sehr praxisbezogenen Theorieprüfung

  • Dokumentation von 3 Fallbeispielen mit schwierigen Hufsituationen aus der eigenen Praxis über die Dauer von einem halben Jahr

Nichtbestehen der Abschlußprüfung BPHC-Barhuftherapeut

  • Wiederholung des nicht bestandenen Teils ist nach frühestens 6 Monaten möglich

  • es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf (kostenfreie) Theoriemodule zu wiederholen

  • es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf weitere (kostenfreie) Praxistage zu absolvieren

 

Bestehen der Abschlußprüfung BPHC-Barhuftherapeut

  • Der Absolvent erhält eine Urkunde "BPHC-Barhuftherapeut"

  • Der Absolvent wird mit dieser Bezeichnung auf die Homepage Instituts übernommen

  • Der Absolvent bekommt eine Lizenz zur Nutzung des Logos BPHC

  • Der Absolvent hat die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an internen Fortbildungveranstaltungen

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